Rinder für Angehörige der zivilen Opfer des Kunduz-Luftschlags
Angehörige der zivilen Opfer des Luftschlags vom 4. September vergangenen Jahres bei Kunduz will die Bundeswehr individuell mit durchschnittlich 4000 Euro je Todesfall entschädigen. In den kommenden Wochen soll das deutsche Feldlager in der nordafghanischen Provinzmetropole eine Versammlung von Dorfältesten aus der betroffenen Region Chahar Darreh einberufen, an der auch Vertreter der afghanischen Menschenrechtsorganisation AIHRC und der Internationalen Organisation für Migration teilnehmen sollen. Während des Treffens sollen die Angehörigen der zivilen Opfer und die bei dem Angriff Verletzten identifiziert und schnellstmöglich entschädigt werden. Das Budget von insgesamt 400.000 Euro für die Wiedergutmachung, die als Leistung "ohne Anerkennung einer Rechtspflicht" gezahlt werden soll, kann laut einer Weisung des Einsatzführungsstabs als "finanzielle Leistung, auch in Raten, oder als Sachleistung" abgewickelt werden. Im Gespräch sind zum Beispiel der Ankauf von Rindern für die Opferfamilien. Das Bundesverteidigungsministerium hatte kürzlich Verhandlungen mit zwei Bremer Anwälten, die eigenen Angaben nach Angehörige von knapp 80 Opfern vertreten, wegen der ungeklärten Mandatslage abgebrochen. Die beiden Juristen drohen nun, die Bundeswehr auf Schadensersatz zu verklagen. Aus dem Chaos um die Entschädigung der Opfer des Luftschlags vom 4. September sollen Lehren gezogen werden. Vor allem wird von der Leitung des Verteidigungsministeriums moniert, dass das Feldlager nach dem fatalen Luftschlag auf zwei von den Taliban gekaperten Tanklaster mit bis zu 142 Toten nicht eigenständig die Identitäten von möglichen zivilen Opfern recherchiert hat. So traf die später über die Anwälte vorgebrachte Forderung das Ministerium unvorbereitet. Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) hat angeordnet, den nun beschlossenen Weg für die individuelle Wiedergutmachung möglichst noch in der ersten Jahreshälfte zu begehen.