Homosexuelle Partnerschaften im Auswärtigen Dienst werden aufgewertet
Partner von homosexuellen Angehörigen des Auswärtigen Dienstes sollen ab sofort weitgehend wie Ehegatten behandelt werden. Mit einem Runderlass an die Auslandsvertretungen, der auch für nichteheliche Partnerschaften gilt, werde eine seit Jahren praktizierte "Kultur des Good Will" in ein formelles Nicht-Diskriminierungsgebot mit verbürgten Rechten und Ansprüchen umgewandelt, so Ludger Volmer, grüner Staatsminister im Auswärtigen Amt. Wie das Nachrichten-Magazin DER SPIEGEL meldet, sollen schwule Partner sollen bei der Vermittlung von Jobs unterstützt werden und dürfen Freizeiteinrichtungen der Botschaften wie Schwimmbäder oder Tennisplätze mitbenutzen. In die Berichte des Auswärtigen Amts über Lebensbedingungen in den Gastländern werden Hinweise zur Situation von Homosexuellen aufgenommen. Ausdrücklich erwünscht sei auch die "diplomatische Mit-Tätigkeit" homosexueller Partner im Ausland. Diese könnten zudem, wie Ehegatten, die Ausstellung eines Diplomatenausweises beantragen. (DER SPIEGEL 12/2000, Panorama Deutschland)