Bundesländer verhindern Freilassung von Sicherungsverwahrten - DER SPIEGEL
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Bundesländer verhindern Freilassung von Sicherungsverwahrten

Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?

Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte spielen die Justizministerien mehrerer Bundesländer offenbar auf Zeit, damit sie als gefährlich eingestufte Straftäter vorläufig noch nicht in Freiheit entlassen müssen. So wurde etwa in Baden-Württemberg, Hessen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein mit den Staatsanwaltschaften abgesprochen, dass diese generell Rechtsmittel einlegen, falls die Strafvollstreckungskammern der Landgerichte zugunsten der Sicherungsverwahrten entscheiden. In Niedersachsen wurden zum Beispiel die Staatsanwälte per Erlass "gebeten", mit "sofortiger Beschwerde" gegen solche Entlassungsentscheidungen vorzugehen. Gegriffen haben solche Beschwerden bereits in zwei Fällen: Das Landgericht Marburg hat am 17. Mai angeordnet, dass im Fall des Gewaltverbrechers Reinhard M., der die Straßburger Entscheidung erwirkt hatte, die "weitere Vollstreckung" der Sicherungsverwahrung "unzulässig" ist; das Landgericht Koblenz hat am 19. Mai ebenfalls die Entlassung eines wegen sexueller Nötigung und Diebstahls verurteilten Mannes angeordnet. In diesen Fällen müssen nun die Oberlandesgerichte Frankfurt und Koblenz entscheiden. Das Verfahren wird von Experten als heikel bewertet: Die Justizverwaltung begebe sich "in ein gefährliches Fahrwasser", kritisiert etwa der Emmendinger Experte für Sicherungsverwahrung Thomas Ullenbruch, wenn sie in diesen Fällen "pauschal Rechtsmittel einlegt, um Zeit zu gewinnen", da sich Amtsträger durch ein solches Vorgehen selbst strafbar machen könnten. Das Oberlandesgericht Hamm hat unterdes, gestützt auf das Straßburger Urteil, die Entlassung eines unter anderem wegen schwerer räuberischer Erpressung und Vergewaltigung verurteilten 58-jährigen Mannes angeordnet, dessen Rückfallprognose allerdings zuletzt als "vorsichtig günstig" eingestuft worden war. Der Mann ist seit dem 12. Mai auf freiem Fuß.