Geheime Aussagen der Ex-RAF-Terroristin Becker bei neuem Prozess kaum zu verwenden
Im Fall der früheren RAF-Terroristin Verena Becker geht der Streit um Aussagen weiter, die sie Anfang der achtziger Jahre in der Haft gegenüber dem Bundesamt für Verfassungsschutz gemacht hat. Sollte das Stuttgarter Oberlandesgericht die Anklage der Bundesanwaltschaft zulassen, wollen die Ankläger einen 227-seitigen "Operativvermerk" dieser Aussagen und einen dazugehörenden "Auswertungsvermerk" von 82 Seiten als weiteren Beleg für Beckers Mittäterschaft beim Mord an Generalbundesanwalt Siegfried Buback 1977 anführen. In ihrem jüngsten Schreiben an das Gericht heißt es dazu, die "detailreichen Angaben" der Quelle zeigten, dass Becker an der Entscheidung zum Buback- Anschlag, seiner Planung und Vorbereitung beteiligt gewesen sei. Dagegen rügt Beckers Verteidigung, das Material sei schon deshalb nicht belastbar, weil ihr im Gegensatz zur Bundesanwaltschaft nur in einen Teil der Verfassungsschutzakten Einblick gewährt worden sei. Tatsächlich hatten die Ankläger im September 2009 den gesamten Aktenbestand zum Buback-Mord einsehen können. Dabei soll es sich um rund 20 Leitz-Ordner handeln, darunter allein gut 4 Ordner zur Quelle Becker. Weil das Bundesinnenministerium aus Geheimhaltungsgründen nicht diesen kompletten Bestand für die Becker-Anklage hatte freigeben wollen, hatte sich die Bundesanwaltschaft auf das 227-Seiten-Protokoll der Aussage und den Auswertevermerk beschränkt. Diesem Material wird allerdings selbst im Innenministerium für ein Verfahren nur noch "ein sehr eingeschränkter oder gar kein Beweiswert" beigemessen weil unklar sei, auf welcher Grundlage beide Vermerke entstanden sind. Wie es heißt, enthält das 227-Seiten-Protokoll nicht die Originalabschrift der Becker-Aussage. Vielmehr sei das Tonband überspielt worden, die Abschrift verschwunden. Daher ließe sich in einem Prozess gegen Becker nicht mehr feststellen, inwieweit die jetzt freigegebenen Vermerke mit Beckers Originalaussage übereinstimmen. "An dem Material der Quellen-Aussage ist immer wieder gearbeitet worden", bestätigte der Sprecher des Innenministeriums, Stefan Paris, "die Aktenbearbeitung ist wegen des gelöschten Tonbands der Quellen-Vernehmung sicher nicht optimal gewesen."