Polizei-Überwachung von Ex-Straftätern in Sicherungsverwahrung illegal?
Die Rund-um-die-Uhr-Observation von Ex-Häftlingen, die nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte aus der Sicherungsverwahrung entlassen werden mussten, wird nach Ansicht des hessischen Innenministers Volker Bouffier (CDU) nicht durch Gesetze gedeckt. Die "ständige Überwachung eines solchen potentiellen Täters findet im geltenden Recht keine Grundlage" und sei deshalb "rechtlich höchst fragwürdig", schrieb Bouffier in einem Brief an Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP); es bedürfe "keiner breiten Ausführung, dass ein solcher Zustand untragbar ist". Damit stellt Bouffier das Vorgehen der Polizei unter anderem in Saarbrücken und in Heinsberg in Frage, wo Ex-Häftlinge ununterbrochen überwacht werden, um weitere Straftaten zu verhindern. Auch deshalb plädiert Bouffier gegen einen Gesetzentwurf der Ministerin, der die nachträgliche Sicherungsverwahrung abschaffen will. In einem Antwortschreiben weist Leutheusser-Schnarrenberger darauf hin, dass die Frage der Sicherungsverwahrung künftig zwar schon im Gerichtsurteil behandelt werden müsse. Es bestehe dabei aber die Möglichkeit, sich im Urteil eine Sicherungsverwahrung vorzubehalten und die Entscheidung darüber bis an das Ende der Strafe zu verschieben. Im Übrigen werde die Neuregelung nur für künftige Fälle gelten. Wer jetzt schon in nachträglicher Sicherungsverwahrung sitze, bleibe es auch. "Schutzlücken werden hierdurch vermieden", heißt es daher in dem Brief der Ministerin.