Zara-Betriebsrat stemmt sich gegen Umorganisation der Modekette
Der Gesamtbetriebsrat der spanischen Modekette Zara will die Umwandlung der deutschen Tochterfirma von einer GmbH in eine niederländisch geprägte B.V. & Co. KG nicht ohne weiteres hinnehmen. Die Umorganisation hat zur Folge, dass künftig kein Aufsichtsrat mehr gegründet werden könnte, in dem Arbeitgeber- als auch Arbeitnehmervertreter gleichberechtigt mitbestimmen könnten. Dem Betriebsrat würde in der neuen Konstellation ein wichtiges Arbeitnehmerrecht genommen. Zara beschäftigt in Deutschland knapp 3000 Mitarbeiter und könnte bei dieser Größe einen Aufsichtsrat gründen. Um dies zu umgehen, hatte Zara bereits am 7. Juni im Handelsregister eine sogenannte Vorratsgesellschaft eintragen lassen, in die der jetzige Geschäftsbetrieb überführt werden soll. Vorvergangene Woche zog sich wohl auch deshalb der langjährige Zara-Gesellschafter – der Versand-Konzern Otto – aus dem Unternehmen endgültig zurück (SPIEGEL 32/2010). Der Zara-Betriebsrat und die Gewerkschaft Ver.di werfen der Geschäftsführung vor, gegen das Betriebsverfassungsgesetz verstoßen zu haben. Dies sieht vor, dass bei einer solchen weitreichenden Entscheidung der Betriebsrat "rechtzeitig und umfassend" informiert werden muss. "Zara ist dieser Informationspflicht bis zuletzt nicht nachgekommen", sagt Orhan Akman, zuständiger Ver.di-Sekretär. In dieser Woche soll deshalb eine außer ordentliche Gesamtbetriebsratssitzung stattfinden. Offenbar erwägt der Betriebsrat, einen Aufsichtsrat zu initiieren, solange Zara noch eine GmbH ist, um auf diesem Weg doch noch Einfluss auf die Entscheidung nehmen zu können.