Bauunternehmer Ernst gegen Kaution auf freiem Fuß
Der Haftbefehl des Amtsgerichts Bochum gegen den Heidelberger Bauunternehmer Roland Ernst ist für eine Kaution von rund vier Millionen Mark außer Vollzug gesetzt worden. Das berichtet das Nachrichten-Magazin DER SPIEGEL in der neuen Ausgabe. Der Baulöwe hat zudem in seinen Vernehmungen die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft eingeräumt. Die Ermittlungsbehörde hatte dem Baulöwen vorgeworfen, über fünf Millionen Mark an Provisionen unrechtmäßig eingestrichen und seine Geschäftspartner um diesen Betrag geprellt zu haben. Gegen Ernst wird deshalb wegen des Verdachts der Untreue, des Betruges und der Beihilfe zur Steuerhinterziehung ermittelt.
Ernst soll bei dem Verkauf der Frankfurter Immobilie Galluspark II rund zwei Millionen Mark als Kickback erhalten haben. Bei einem anderen Immobiliengeschäft soll er seine Partner laut Haftbefehl um über weitere drei Millionen Mark geschädigt haben, schreibt DER SPIEGEL. Bei beiden Deals soll ihm der Bad Sodener Makler Rolf Rietz behilflich gewesen sein, der über seine Firma Interconsult Internationale Immobilienberatungsgesellschaft mbH ebenfalls sechsstellige Summen kassiert haben soll. Rietz hatte Ernst belastet, nachdem die Staatsanwaltschaft Bochum gegen ihn ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung eingeleitet und ihn verhaftet hatte.