Privatbank Hauck & Aufhäuser wegen CDU-Konten unter Verdacht der Geldwäsche
Die Frankfurter Privatbank Hauck & Aufhäuser, bei der bis Ende 1998 die schwarzen Konten der CDU geführt wurden, steht im Verdacht, bei ihren Diensten für die Union gegen das Geldwäschegesetz verstoßen zu haben. Nach Informationen des Nachrichten-Magazins DER SPIEGEL hat das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen ein Bußgeldverfahren gegen Verantwortliche des Geldhauses eingeleitet. Nach den bisherigen Überprüfungen der Behörde sollen bei den von CDU-Finanzberater Horst Weyrauch verwalteten Konten nicht - wie vorgeschrieben - die so genannten "wirtschaftlich Berechtigten festgestellt worden sein. Das Geldwäschegesetz verlangt aber, dass die Bank stets ermittelt, wer der wirkliche Inhaber eines Kontos ist vor allem, wenn es sich, wie in diesen Fällen, um Treuhand-Anderkonten handelt. Mit der Vorschrift soll verhindert werden, dass Strohmänner vorgeschoben werden und die Hintermänner unentdeckt bleiben. Wenn sich der Verdacht bewahrheitet, drohen der Bank und jedem einzelnen ihrer Verantwortlichen jeweils ein Bußgeld von bis zu 100.000 Mark. Die Hauck-Bank hält den Vorwurf für unberechtigt. "Wir sind uns, so ein Sprecher des Instituts, "keiner Schuld bewusst.