Grüne fordern Managerhaftung bei Menschenrechtsverletzungen
Unternehmen und Manager, die bei ihren Geschäften im Ausland Menschenrechte verletzen, sollen künftig auch nach deutschem Zivil- und Wirtschaftsrecht haftbar gemacht werden. Das sieht ein Leitantrag des grünen Bundestagsabgeordneten Volker Beck vor, der beim am Freitag beginnenden Parteitag in Freiburg beschlossen werden soll. Darin machen sich die Grünen für umfassende Änderungen im Bürgerlichen Gesetzbuch, aber auch im deutschen und euro päischen Wirtschaftsrecht stark. Bei Schadensersatzansprüchen soll die Beweislast für Opfer von Menschenrechtsverletzungen künftig vereinfacht werden. Zu den Sorgfaltspflichten würde künftig auch der Schutz von Umwelt und Menschenrechten gehören. Bei der Vergabe von Exportbürgschaften durch die Bundesregierung wollen die Grünen künftig eine "menschenrechtliche Risikoanalyse" zur Voraussetzung machen. "Auch deutsche Unternehmen oder deren Tochter gesellschaften sind an Menschenrechtsverletzungen weltweit beteiligt. Derzeit läuft eine Klage gegen Daimler und Rheinmetall wegen der Zusammenarbeit mit dem südafrikanischen Apartheid-Regime", sagt Beck. Rechtsunverbindliche Beschwerdeverfahren und Selbstverpflichtungen der Wirtschaft hätten bislang nicht die erhoffte Abschreckungswirkung gehabt.