Mangelhafte deutsch-amerikanische Abstimmung bewahrte Nazi-Schergen vor Strafverfolgung - DER SPIEGEL
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Mangelhafte deutsch-amerikanische Abstimmung bewahrte Nazi-Schergen vor Strafverfolgung

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Wegen mangelnder Abstimmung zwischen den USA und der Bundesrepublik sind womöglich mehrere Nazi-Schergen der Strafverfolgung entkommen. Es handelt sich um Männer, denen die Vereinigten Staaten aufgrund falscher Angaben über die eigene Vergangenheit nachträglich die US-Staatsbürgerschaft aberkannten oder aberkennen wollten. Laut einer im Jahr 2010 erstellten Liste der US-Sonderermittlungsbehörde gegen Nazi- Verbrecher reisten seit 1979 knapp 30 solcher Personen in die Bundesrepublik aus. Dort verantworten mussten sich indes nur drei: der ehemalige SS-Mann und Hundeführer im Konzentrationslager Dachau, Bruno Karl Blach, der 1993 in Duisburg freigesprochen wurde; der lettische Polizeimann Boleslavs Maikovskis, dessen Verfahren 1994 in Münster wegen schlechter Gesundheit des Angeklagten ausgesetzt wurde; und der gebürtige Ukrainer John Demjanjuk, der derzeit in München als mutmaßlicher SS-Gehilfe im Vernichtungslager Sobibór vor Gericht steht. Die übrigen seien der Straf verfolgung entgangen, obwohl beispielsweise mindestens drei von ihnen als Wachmänner im Todeslager Auschwitz-Birkenau gedient hätten, weitere in Treblinka und Majdanek. Ein zuletzt von der "New York Times" veröffentlichter, rund 600 Seiten starker interner Bericht des US-Justiz ministeriums von 2006 enthüllt, dass die Amerikaner die Deutschen häufig erst verspätet über die Ausreise mutmaßlicher Täter informierten, weil sie fürchteten, die Bundesrepublik hätte sonst, wie mehrfach geschehen, die Aufnahme verweigert. Danach ließ die deutsche Justiz die Männer meist unbehelligt: Sie sei nicht zuständig für ausländische ehemalige NS-Gehilfen, etwa aus der Ukraine oder dem Bal tikum.