Mongolischer Geheimdienstchef soll nach Deutschland ausgeliefert werden
Vor dem Berliner Kammergericht könnte bald ein Kriminalfall mit außenpolitischen Verwicklungen verhandelt werden. Seit September sitzt einer der ranghöchsten mongolischen Geheimdienstbeamten, Bat Khurts, im Londoner Wandsworth-Gefängnis – aufgrund eines 2006 von der Bundesanwaltschaft beantragten und vom Bundesgerichtshof erlassenen Haftbefehls. Khurts soll im Mai 2003 mit drei Komplizen im französischen Le Havre einen Landsmann verschleppt haben, der 1998 für die Ermordung eines prominenten Politikers der Mongolei verantwortlich gewesen sei. Die Entführer, hieß es in Polizeikreisen, hätten den 43-Jährigen mit elektrischen Schlagstöcken traktiert, betäubt und über Belgien in einem Auto in die mongolische Botschaft nach Berlin geschafft. Tage später sei er mit einer Linienmaschine nach Ulan Bator, der Hauptstadt der Mongolei, ausgeflogen worden. Die Bundesanwaltschaft ist involviert wegen der "besonderen Bedeutung des Falles". Khurts, der zum angenommenen Tatzeitpunkt noch nicht hoher Staatsdiener war, reklamiert für sich diplomatische Immunität; er sei auf Einladung der britischen Regierung nach London gereist, um über eine Kooperation beider Geheimdienste zu verhandeln. Erste Gerichtstermine wegen der beantragten Auslieferung in die Bundesrepublik blieben ergebnislos, die Entscheidung soll möglicherweise am 5. Januar fallen.