Samenspende von Steuer absetzbar
Ehepaare können die Kosten für künstliche Befruchtungen künftig von der Steuer absetzen. Das gilt sogar dann, wenn die Spermien von einem anonymen Spender, also einer Samenbank, kommen. Der Bundesfinanzhof gab damit der Klage eines Paares statt, das 21345 Euro für eine In-vitro-Fertilisation gezahlt und diese Kosten als außergewöhn liche Belastung beim Finanzamt geltend gemacht hatte. Aufgrund einer Krankheit konnte der Ehemann keine Kinder zeugen. Deshalb nutzte das Paar eine Samenspende. Diese diente nach bisheriger Ansicht nicht der Heilung oder Linderung der Krankheit. Daran hält das Gericht nicht mehr fest. Die Befruchtung der Ehefrau mit Fremdsamen sei eine medizinische Maßnahme, weil sie eine behinderte Körperfunk tion des Ehemannes ersetze, heißt es in dem Urteil.