HSH regte Durchsuchung der SPIEGEL-Redaktion an
Die HSH Nordbank hat die Hamburger Staatsanwaltschaft allem Anschein nach zum Verfassungsbruch aufgefordert. In einer "Strafanzeige gegen Unbekannt wegen Geheimnisverrats pp." heißt es, der SPIEGEL habe "genaue Details" eines Berichts wiedergegeben, der nach dem "Willen der Bank geheim gehalten werden" sollte. Um den Informanten ausfindig zu machen, schlugen die Unterzeichner – darunter HSH-Chef Dirk Jens Nonnenmacher und der Aufsichtsratsvorsitzende Hilmar Kopper – offenbar eine Durchsuchung der Redaktionsräume des SPIEGEL vor. Unter "C. Ermittlungsansatz" heißt es: "Durch Einsicht in das dem Magazin ,Der Spiegel' vor liegende Exemplar … kann mutmaßlich festgestellt werden, von wem das Magazin den Report erhalten hat." Ein derartiges Vorgehen hatte das Bundesverfassungs gericht 2007 im sogenannten Cicero-Urteil für verfassungswidrig erklärt: "Durchsuchungen und Beschlagnahmen in einem Ermittlungsverfahren gegen Presseangehörige sind verfassungsrechtlich unzulässig, wenn sie ausschließlich oder vorwiegend dem Zweck dienen, die Person des Informanten zu ermitteln." Die letzte Durch suchung von Redaktionsräumen des SPIEGEL fand 1962 statt. Sie kostete dem dama ligen Verteidigungsminister Franz Josef Strauß das Amt.