Karlsruhe soll über Verlängerung der AKW-Laufzeiten entscheiden
Über die Verlängerung der Laufzeit von Atomkraftwerken soll jetzt das Bundesverfassungsgericht entscheiden. An diesem Montag wollen die SPD-regierten Länder in Karlsruhe Klage gegen das von der Koalition im Bundestag beschlossene Gesetz einreichen. Nach ihrer Auffassung hätte es nicht ohne Zustimmung der Länder erlassen werden dürfen. Die Laufzeitverlängerung werde nämlich zu einem "erheblichen Nachrüstungsbedarf" der Atommeiler führen, heißt es in der von Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen, Berlin, Brandenburg und Bremen vorbereiteten Klageschrift. Dabei wären vor allem die zuständigen Landesbehörden gefordert. Die Kosten für die Maßnahmen lägen "pro Kernkraftwerk zwischen 600 Millionen und zwei Milliarden Euro". So müssten etwa Vorrichtungen zur Abwehr von Terroranschlägen geprüft und die Ermüdungsanalysen für jedes einzelne AKW "systematisch" neu bewertet werden. "Der den Landesbehörden entstehende Aufwand kommt dem einer Neugenehmigung zumindest nahe", heißt es in der Klage.