Münchner Staatsanwalt behinderte massiv Augsburger Ermittlungen
Die Generalstaatsanwaltschaft in München hat im November vergangenen Jahres die Absicht der Augsburger Staatsanwaltschaft durchkreuzt, die Parteizentrale der CDU in Bonn und Berlin zu durchsuchen. Auch auf eine geplante Vorladung von Altkanzler Helmut Kohl als Zeuge im Verfahren gegen den früheren CDU-Schatzmeister Walther Leisler Kiep mussten die Augsburger Ermittler nach einer Intervention des Generalstaatsanwalts verzichten. Das berichtet das Nachrichten-Magazin DER SPIEGEL in seiner neuen Ausgabe.
Laut SPIEGEL sandte der Chef der Augsburger Staatsanwaltschaft, Reinhard Nemetz, am 22. November 1999 den bereits fertig formulierten Antrag für einen Durchsuchungsbeschluss der CDU-Bundesgeschäftsstelle per Fax nach München. Noch am selben Tag erhielt der sachbearbeitende Staatsanwalt, Winfried Maier, jedoch die Weisung, einen neuen Bericht zu fertigen - ohne Durchsuchungsabsicht. Zweck der Durchsuchung sollte es sein, zu klären, ob die berühmte Million aus dem Koffer des Rüstungslobbyisten Karlheinz Schreiber 1991 tatsächlich, wie von Kiep angegeben, eine Spende an die CDU war. Die Ermittler vermuteten, es könne sich dabei auch um Schmiergeld für den einstigen CDU-Kassenwart Kiep gehandelt haben.
Wie DER SPIEGEL berichtet, bekam Staatsanwalt Maier zudem aus München am selben Tag die Order, Alt-Bundeskanzler Kohl zunächst nicht als Zeugen vorzuladen. Darauf wollten die Augsburger aber höchst ungern verzichten, wie Behördenleiter Nemetz in einem Schreiben an seinen Vorgesetzten, Generalstaatsanwalt Hermann Froschauer, deutlich machte. Doch den Brief mit Datum 29. November 1999 sandte Nemetz nicht ab. Stattdessen musste er gemeinsam mit Maier und dessen Kollegin Barbara Pöschl tags darauf um 14.30 Uhr in München antreten. Das mitgebrachte Schreiben der Augsburger las Froschauer durch - doch es passte ihm nicht. Noch im Beisein der drei Augsburger Staatsanwälte habe der Generalstaatsanwalt daraufhin selbst, heißt es in einem Vermerk Maiers, den Bericht so diktiert, wie er ihn gern bekommen wollte. Von einer Vernehmung des Altkanzlers war darin nicht mehr die Rede.
Knapp eine Woche später, am 6. Dezember 1999, ließ Nemetz den vorgesetzten Generalstaatsanwalt laut SPIEGEL per Fax wissen, wegen möglicherweise unvollständiger Rechenschaftsberichte der CDU bestehe nunmehr "Anlass zur Prüfung eines An-fangsverdachts wegen Betruges durch Täuschung der Bundestagsverwaltung". Unmittelbar nach Erhalt des Faxes rief ihn Generalstaatsanwalt Froschauer an, wie Nemetz in einem Vermerk festhielt: "Er teilt mit, dass der Bericht nicht seine Billigung findet." Froschauer habe argumentiert, für ein Betrugsverfahren in Sachen CDU sei nicht die Staatsanwaltschaft Augsburg zuständig, sondern die in Bonn.
Wie DER SPIEGEL weiter berichtet, verhinderte Froschauer im April vergangenen Jahres auch zunächst, dass die Staatsanwaltschaft bereits erlassene Haftbefehle gegen den früheren Rüstungs-Staatssekretär Ludwig-Holger Pfahls sowie die beiden Thyssen-Manager Winfried Haastert und Jürgen Maßmann zu vollstrecken versuchte. Froschauer ordnete am 28. April 1999 an, "dass die Haftbefehle derzeit nicht vollzogen werden", da er "die Angelegenheit sorgfältig prüfen" möchte. Staatsanwalt Maier wandte hiergegen ein, Haftbefehle seien "grundsätzlich sofort zu vollziehen, um sich nicht dem Vorwurf der Strafvereitelung im Amt auszusetzen". Doch Froschauer bestand darauf, die Verhaftungen zu verschieben.