Verstieß Westerwelle-Vertrauter bei Spendenarbeit für die FDP gegen Abgeordnetengesetz?
Martin Biesel, 48, Staatssekretär im Auswärtigen Amt und enger Vertrauter von Guido Westerwelle, betätigte sich im Wahlkampf 2009 als Spendensammler der FDP. Als Büroleiter des damaligen Fraktionsvorsitzenden Westerwelle verschickte Biesel von seiner Fraktionsadresse unter anderem eine E-Mail an einen Spender und teilte ihm das Spendenkonto der Liberalen mit. Dieses Vorgehen ist problematisch, weil es laut Abgeordnetengesetz Fraktionsmitarbeitern verboten ist, ihre Amtsausstattung für Parteizwecke zu verwenden. In Paragraf 50 ist eine strikte Trennung von Partei- und Fraktionsfinanzierung festgeschrieben. Ein Sprecher der FDP-Fraktion erklärte, Biesel habe in seiner Fraktionszeit "eine Nebentätigkeit ausgeübt". Zu den Einzelheiten von Arbeitsverträgen gebe man aber "grundsätzlich keine Auskunft". FDP-Schatzmeister Hermann Otto Solms sagte auf Anfrage, Biesels "diesbezügliche Leistungen" seien "aus eigenem Leistungsaustausch mit der Partei erbracht und entsprechend von der Partei vergütet worden".