Schriftsteller Max Goldt verliert Rechtsstreit - DER SPIEGEL
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Schriftsteller Max Goldt verliert Rechtsstreit

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Eine Formulierung in der Verlags vorschau des Tag & Nacht-Verlags, einer Tochter von Random House, erzürnt den Autoren Max Goldt. Für den Erstlingsroman "Hochgefickt" (Verlagsreklame: "Eine fi(c)ktive Insidergeschichte") der Autorin Nathalie Bergdoll warb deren Verlag mit dem Claim "Max Goldt mit Titten". Goldt ließ dar aufhin seinen Rowohlt- Verleger Alex ander Fest einen Brief an Random House schicken. Die Argumentation des Verlegers: Der Werbespruch sei "sittenwidrig, platt und verletzend", im Übrigen sei Goldt Kleist-Preisträger und Bergdoll nicht. Goldt, bürgerlich Matthias Ernst, stünden 20000 Euro als "angemessenes Schmerzensgeld" zu. Bergdolls Verlag wollte nur Phantomschmerzen erkennen, der Fall ging vor Gericht, Forderung: noch 10000 Euro. Goldts Anwalt argumentierte, der Spruch suggeriere eine Verbindung zwischen Bergdolls schlüpfrigem Werk und Goldts Büchern. Es bestehe die Gefahr, dass beim unbefangenen Leser der Eindruck erweckt werde, Goldt verdanke seinen heutigen Ruf irgendwelchen sexuellen Praktiken oder Gebräuchen. Random House schrieb, Goldt habe in seinen Kolumnen für das Satire-Magazin "Titanic" zum Teil "überaus drastische, auch sexuell konnotierte Formulierungen" verwendet. Das Landgericht Berlin wies die Schmerzensgeldklage ab. Die Werbung wie auch die Formulierung seien nicht zu beanstanden. Das Wort "Titten" sage ersichtlich mehr über Bergdoll als über Goldt aus. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.