Verbraucherschützer kritisieren rüde Inkasso-Methoden der Postbank
Bei Verbraucherzentralen in Deutschland häufen sich Beschwerden im Zusammenhang mit der Postbank und deren Vorgehen beim Eintreiben von ausstehenden Zahlungen. "Selbst wenn die Kernansprüche berechtigt sein mögen, sind die Inkasso-Methoden der Postbank unserer Meinung nach oft unzulässig", sagt Christina Buchmüller von der Verbraucherzentrale Bundesverband.
Besonders häufig melden sich frühere Postbank-Kunden, die jahrelang nichts von dem Institut gehört haben wollen und dann plötzlich wegen vermeintlicher Uraltschulden von wenigen Euro zur Kasse gebeten werden. Die Ursprungsforderung hat sich dann wegen hoher Zinsen und Gebühren oft schon vervielfacht.
Eingetrieben werden offene Postbank-Forderungen häufig von einem Kölner Rechtsanwalt und einem Inkasso-Büro – beide weisen den Vorwurf zurück, unsauber zu arbeiten. Ein Berater der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg schrieb dem Anwalt kürzlich: "Es ist bei uns der Eindruck entstanden, dass Sie das Eintreiben von strittigen Altforderungen als lukratives Geschäftsmodell missbrauchen."
Der Postbank werfen die Verbraucherschützer vor, dass die Inkasso-Firma und der Anwalt sich oft viel zu schnell nacheinander meldeten. Betroffene hätten dadurch nicht die Möglichkeit, angemessen zu reagieren. Die Kosten würden so unnötig in die Höhe getrieben. Die Postbank erklärt, sie sei als "als Privatunternehmen gehalten", aus stehende Forderungen einzutreiben. Ein Inkasso-Büro werde erst nach mehrfachen Zahlungserinnerungen beauftragt. Nur bei "anhaltender Zahlungsverweigerung" werde "letztendlich" ein Rechtsanwalt eingeschaltet.