Aus für DGB-Bildungsstätten
Ein interner Streit um die Schließung zweier Bildungsstätten der gewerkschaftlichen Dachorganisation DGB beschäftigt mittlerweile drei Arbeitsgerichte. Der Gesamtbetriebsrat des DGB Bildungswerks und die Geschäftsführung der 100-prozentigen DGB-Tochter haben sich gegenseitig verklagt. Die Verfahren werden in Hamburg, München und Düsseldorf geführt. Hintergrund: Das DGB-Bildungswerk beabsichtigt, die Häuser am Starnberger See und in Hamburg-Sasel dichtzumachen. Dort werden bislang betriebliche und gewerkschaftliche Weiterbildungen durchgeführt. Mit dem geplanten Ende der beiden Einrichtungen will das Bildungswerk rund eine Million Euro einsparen und den Haushalt des DGB entlasten. Dadurch würden allerdings auch 50 bis 60 Beschäftigte ihren Arbeitsplatz verlieren – und das, obwohl beim DGB betriebsbedingte Kündigungen durch eine Betriebsvereinbarung bis 2014 ausgeschlossen sind. Bisher galten alle Betriebsvereinbarungen des DGB auch für das Bildungswerk. In diesem Fall will der DGB jedoch von der bisherigen Praxis abweichen und eine harte Linie fahren. Dazu gehört, dass dem Bildungswerk-Betriebsrat sogar eine außerordentliche Betriebsversammlung untersagt wurde, was ansonsten Kernbestandteil gewerkschaftlicher Arbeit ist. Die Fronten sind offenbar derart verhärtet, dass die Vorsitzende des Bildungswerks und gleichzeitig DGB-Vorstandsmitglied, Ingrid Sehrbrock, zwischenzeitlich von ihrem Amt zurücktreten wollte.