Eine Milliarde Euro minus durch Urteile zu Ausbildungskosten
Nach den jüngsten Urteilen des Bundesfinanzhofs zur steuerlichen Absetzbarkeit von Ausbildungskosten rechnet das Bundesfinanzministerium nach einem Bericht des SPIEGEL mit Steuerausfällen in Höhe von rund einer Milliarde Euro. Auch wenn man die Anwendung des Urteils nicht mit einem Erlass unterbinden wolle, werde man den Richterspruch sehr restriktiv auslegen, um den Schaden für die öffentlichen Kassen in engen Grenzen zu halten, hieß es aus dem Ministerium. Spürbar von dem Urteil profitieren dürfte nach Ansicht von Experten indes nur ein kleiner Teil der Studenten und Auszubildenden. Begünstigt seien, meint etwa der Münsteraner Steuerrechtsprofessor Joachim Englisch, vor allem drei Gruppen: Wer an einer teuren Privat-Uni studiert, wer ein Erststudium im Ausland absolviert oder wer eine spezielle, kostenpflichtige Ausbildung macht. Selbst in diesen Fällen "bringt das gar nicht so wahnsinnig viel", erklärte der Saarbrücker Steuerberater Gerhard Wernet, der eines der am Mittwoch verkündeten Urteile erstritt, gegenüber dem SPIEGEL. Sein Mandant, ein Pilot, erhalte von den insgesamt rund 750.00 Euro Ausbildungskosten am Ende wohl nur etwa 15.000 Euro als Steuerersparnis zurück. Zustimmend zu dem Urteil äußerte sich die Präsidentin der Hochschulrektorenkonferenz, Margret Wintermantel: Es sei "steuersystematisch sicher richtig, wenn auch Kosten für das Studium als Werbungskosten anerkannt und steuerlich geltend gemacht werden können". Steuerrechtler Englisch übte aber auch Kritik an der Urteilsbegründung: Der BFH komme "zum richtigen Ergebnis", allerdings "auf dem falschen Weg". Die Richter des BFH hatten in zwei Urteilen eine Gesetzesänderung aus dem Jahr 2004, wonach Aufwendungen für eine Erstausbildung steuerlich nicht mehr berücksichtigt werden sollten, als "nicht hinreichend konkret" bewertet und damit diese Kosten prinzipiell für abzugsfähig erklärt.