Magere Bilanz beim Großen Lauschangriff
Der Große Lauschangriff hat sich im ersten Praxisjahr 1998 nicht als Erfolg erwiesen. Nach einem Bericht des Nachrichten-Magazins DER SPIEGEL wurden nur neun Mal Wanzen eingesetzt, die gewonnenen Infos flossen bundesweit in nur zwei Strafverfahren ein. Hochburgen der Unterwelt wie Berlin und Hamburg blieben wanzenfreie Zonen.
Für den Großen Lauschangriff haben CDU, SPD und FDP vor zwei Jahren das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung im Grundgesetz eingeschränkt, um eine "verbesserte Bekämpfung" der Organisierten Kriminalität zu ermöglichen, so seinerzeit der heutige Bundesinnenminister Otto Schily.
Die bisherigen Ergebnisse des Wanzen-Einsatzes geben nun den Kritikern der "akustischen Wohnraumüberwachung" (Behördenjargon) Recht, die gewarnt hatten, es sei unverhältnismäßig, dafür das Grundgesetz zu ändern.
Auf herbe Kritik stößt der erste Erfahrungsbericht der Bundesregierung zum Großen Lauschangriff laut SPIEGEL auch bei Datenschützern der Länder. Diese werfen Berlin unzureichende Unterrichtung des Bundestages über das Abhören von Privatwohnungen vor. "Auf der Grundlage dieses Berichtes ist keine parlamentarische Kontrolle der intensiven Grundrechtseingriffe durch den Großen Lauschangriff möglich", kritisiert der Berliner Datenschutzbeauftragte Hansjürgen Garstka. Die Datenschützer monieren vor allem, dass die Zahl der abgehörten Unbeteiligten im Bericht verschwiegen werde. Wie viele Lauschangriffe die Polizei beantragt hat, die von den zuständigen Richtern abgelehnt wurden, wird ebenfalls verschwiegen.
Die Abgeordneten werden sich deshalb kaum ein Bild über versuchte Missbräuche des Lausch-Gesetzes machen können, wenn sich Anfang Juni ein parlamentarisches Kontrollgremium mit dem Papier befassen wird - genau das war aber der vom Gesetzgeber vorgeschriebene Zweck des Regierungsberichts.