Finanzminister Schmid fordert Konsequenzen aus dem Urteil zum EnBW-Deal
Der baden-württembergische Finanzminister und stellvertretende Ministerpräsident Nils Schmid (SPD) über das Urteil des Staatsgerichtshofs zum Kauf von EnBW-Anteilen durch die Vorgängerregierung. Das Gericht hatte am Donnerstag festgestellt, dass der damalige Finanzminister und heutige Landtagspräsident Willi Stächele (CDU) die Landesverfassung gebrochen hat. Die schwarz-gelbe Regierung hätte den Deal Ende 2010 nicht unter Berufung auf ein Notbewilligungsrecht am Landtag vorbei abwickeln dürfen.
SPIEGEL: Wird dem Parlament in Baden-Württemberg in Zukunft ein Präsident vorsitzen, dem der Staatsgerichtshof gerade einen Verfassungsbruch bescheinigt hat?
Schmid: Die Landesverfassung sieht es leider nicht vor, dass man den Landtagspräsidenten in so einem Fall einfach abwählen kann.
SPIEGEL: Muss Stächele zurücktreten?
Schmid: Darüber entscheidet allein der Landtag und das Präsidium. Aber auch die CDU-Fraktion sollte sich überlegen, ob Stächele als ihr oberster Vertreter noch tragbar ist.
SPIEGEL: Der Vater des EnBW-Deals, Ex-Ministerpräsident Stefan Mappus, ist gerade aus dem Landtag ausgeschieden und in die Wirtschaft gewechselt. Ist er fein raus?
Schmid: Das Urteil muss Konsequenzen haben. Die politische Höchststrafe hat Herrn Mappus ja schon ereilt: Er wurde abgewählt. Aber er hat uns ein teures Erbe hinterlassen. Natürlich prüfen wir nach diesem Urteil die Möglichkeit zivilrechtlicher Schadensersatzansprüche.
SPIEGEL: Die Vorgängerregierung wurde bei dem Milliardengeschäft immerhin prominent beraten, von der Anwaltskanzlei Gleiss Lutz und der Bank Morgan Stanley...
Schmid: ... und diese Beratung war ganz offensichtlich nicht besonders viel wert. Wenn wir daher über Schadensersatzforderungen nachdenken, muss man in einem solchen Fall auch fragen: Welche Verantwortung tragen die beratenden Unternehmen? Schließlich haben die an dem Deal gut verdient.