Abgemilderte Justiz-Reform - DER SPIEGEL
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Abgemilderte Justiz-Reform

Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?

Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin will die geplante Zivilprozess-Reform in einigen wichtigen Punkten abmildern. Insbesondere der Zugang zu höheren Instanzen soll leichter möglich sein als ursprünglich geplant. Sie reagiert damit - so das Nachrichten-Magazin DER SPIEGEL - auf anhaltende Kritik von Anwälten und Richtern sowie von Ministerkollegen aus den Bundesländern. Nach den aktuellen Überlegungen im Bundesjustizministerium (BMJ) soll die Überprüfung eines Urteils der ersten Instanz jetzt doch nicht davon abhängig gemacht werden, dass dem Berufungsantrag in einem schriftlichen Vorverfahren "hinreichende Aussicht auf Erfolg" zugebilligt wird. Dies erwies sich bei einem Praxistest als zu umständlich. Nun sollen die Oberlandesgerichte eine Berufung ohne mündliche Verhandlung ablehnen können, wenn sie diese für "hinreichend aussichtslos" halten. Dies würde allerdings nach einem vom BMJ in Auftrag gegebenen Gutachten nur in höchstens einem Viertel aller Fälle greifen - viel seltener als bisher erwartet. Auch der Umfang dessen, was in der zweiten Instanz überprüft wird, soll flexibler bleiben als geplant.

Die Kriterien für den Gang zum Bundesgerichtshof, also in die dritte Instanz, sollen sich nun doch stärker am Einzelfall orientieren. Damit wären eklatante Fehlurteile leichter angreifbar als von vielen Anwälten anfangs befürchtet. Zudem soll eine Hürde wie geplant fallen: Bisher ist in der Regel erst bei Prozessen, in denen es um mehr als 60.000 Mark geht, der Schritt zum Bundesgerichtshof möglich. Diese Wertgrenze soll in Zukunft keine Rolle mehr spielen. (DER SPIEGEL 23/00, Panorama Deutschland)