Regierung will Export rüstungsrelevanter Güter erleichtern
Die Bundesregierung bemüht sich auf breiter Front, deutschen Firmen den Export rüstungsrelevanter Güter zu erleichtern. In einer "Stellungnahme" des Bundes an die EUKommission vom 27. Oktober heißt es, bei der Ausfuhrkontrolle solle das "Bestreben, Proliferationsbemühungen und destabilisierende Waffenanhäufungen zu verhindern, den legalen Handel, insbesondere die Wirtschaftsbeziehungen mit neuen Gestaltungsmächten nicht unangemessen erschweren und verhindern". In dem Dokument geht es um sogenannte Dual-Use-Güter, die militärisch und zivil nutzbar sind. Sowohl die "außenund sicherheitspolitischen Interessen" als auch "die Interessen der Wirtschaft" sollten "ausgewogen Berücksichtigung finden", heißt es in der Vorlage. Das Wort Menschenrechte taucht in dem 21-seitigen Dokument nicht auf, obwohl Kanzlerin Angela Merkel (CDU) öffentlich den "wertegeleiteten" Charakter der Außen- und Sicherheits politik betont. Als "Gestaltungsmächte" bezeichnet die Bundesregierung auch Staaten wie das autokratisch regierte Saudi-Arabien. Ihnen sollen Dual-Use-Güter, Rüstungsgüter und Kriegswaffen künftig häufiger und freigiebiger geliefert werden. An Saudi-Arabien lieferte Deutschland eine Fabrik zum Bau von Sturmgewehren des Typs G36 und ein Grenzsicherungssystem; außerdem hat die Bundesregierung den möglichen Export von etwa 270 Kampfpanzern des Typs "Leopard 2" gebilligt. Auch Indien gehört zu den umworbenen Auftraggebern, da es sich für den Kampfjet "Eurofighter" interessiert. In dem Papier äußert die Bundesregierung Bedenken gegen Vorschläge der EU, die Ausfuhrkontrollen für Dual-Use-Güter zu reformieren. Berlin lehnt Ideen ab, die EU-Kompetenzen zu erweitern oder die Exportkontrollen zu harmonisieren. Befürwortet werden dagegen Vorschläge, die der Industrie weniger Bürokratie und bessere Ausfuhrmöglichkeiten versprechen.