Post-Konkurrenten prüfen Schadensersatzklage
Die Affäre um eine Geheimabsprache zwischen Post AG und Regulierungsbehörde zieht Kreise. Anwälte der privaten Post-Konkurrenz prüfen aufgrund neuer Fakten, ob sie Schadensersatzklagen einreichen sollen. Aus internen Dokumenten der Behörde geht hervor, dass der damalige Bundeswirtschaftsminister Werner Müller, Ex-Post-Chef Klaus Zumwinkel und der noch amtierende Chef der Bundesnetzagentur, Matthias Kurth, bei einem Geheimtreffen in Düsseldorf im Jahr 2002 (SPIEGEL 47/2011) noch viel weitergehendere Absprachen zur Einschränkung des Wettbewerbs getroffen haben. Die drei hatten nicht nur vereinbart, dass die Post ihr Porto nur um 270 Millionen Euro jährlich senken muss – statt um rund eine Milliarde, wie die Experten der Behörde errechnet hatten. In dem sogenannten Düsseldorfer Abkommen wurde auch minutiös festgeschrieben, wie sich die Post und die Regulierungsbehörde bei gerichtlichen Auseinandersetzungen und Einsprüchen von Wettbewerbern verhalten sollten. Für Anwälte der Post-Konkurrenten ist dies ein weiterer Beleg für rechtswidrige Absprachen zwischen Post und Behördenchef Kurth. Der hatte vor zwei Wochen gesagt, es gebe keine bindende Geheimvereinbarung zwischen Post und Regulierungsbehörde. In einem Vermerk seines eigenen Büroleiters moniert dieser jedoch, dass die Post sich in einigen Punkten nicht an die getroffenen "Vereinbarungen" des "Düsseldorfer Abkommens" halten wolle. Kurth mochte sich zu den neuerlichen Vorwürfen nicht äußern. Auf seinen designierten Nachfolger, den im Bundeswirtschaftsministerium tätigen Staatssekretär Jochen Homann, dürften damit bei Amtsantritt im März unangenehme Aufräumarbeiten zukommen.