Versicherung von Dieter Althaus muss Schadensersatz an Hinterbliebene der bei einem Skiunfall tödlich verunglückten Frau zahlen
Die Schadensersatzverhandlungen zwischen der Versicherung von Thüringens ehemaligem Ministerpräsidenten Dieter Althaus, 53, und den Hinterbliebenen der 2009 bei einem Skiunfall getöteten Frau sind abgeschlossen. Das bestätigte der Salzburger Rechtsanwalt Alexander Rehrl. Dass die Verhandlungen erst jetzt endeten, liegt daran, dass in Österreich das Pflegschaftsgericht zustimmen musste, um die Ansprüche für den damals einjährigen Sohn der Verunglückten zu sichern. Die Forderungen des Witwers waren bereits im Herbst besiegelt worden. Allerdings, so Anwalt Rehrl, stehe der Großteil des vereinbarten Betrags "trotz mehrfacher Aufforderung" noch aus. Althaus war am Neujahrstag 2009 bei der Abfahrt von einem steilen Hang im österreichischen Skigebiet Riesneralm an einer Einmündung in die Gegenfahrbahn geraten und dort auf die 41 Jahre alte Beata C. geprallt. Der Politiker erlitt schwere Schädelverletzungen, die Frau starb auf dem Weg ins Krankenhaus. Althaus wurde deshalb wegen fahrlässiger Tötung zu 33300 Euro Geldstrafe verurteilt. Als die CDU im August 2009 bei der thüringischen Landtagswahl zwölf Prozentpunkte verlor, trat er von seinem Amt zurück.