Geplante Urwahl der Linken-Parteispitze verstößt gegen Parteiengesetz - DER SPIEGEL
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Geplante Urwahl der Linken-Parteispitze verstößt gegen Parteiengesetz

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Die Linkspartei wird ihre neue Parteispitze voraussichtlich doch nicht per Urwahl oder Mitgliederbefragung bestimmen. Eine solche Wahl verstoße nach einem Gutachten des Parteienrechtlers Martin Morlok gegen das Parteiengesetz, heißt es aus Kreisen der Linken. Morloks juristischer Prüfung zufolge ist nach dem Parteiengesetz eindeutig der Parteitag für die Wahl der Vorstände zuständig. Selbst eine Mitgliederbefragung würde solchen Druck ausüben, dass die Rechte der Parteitagsdelegierten verletzt wären. Folgt der Parteivorstand Morloks Votum, schwinden die Chancen von Ex-Bundesgeschäftsführer Dietmar Bartsch. Ihm werden bei einer Urwahl gute Chancen eingeräumt, Partei-Vorsitzender zu werden.