Strafrechtsprofessor Klaus Bernsmann kritisiert die Untätigkeit der Staatsanwaltschaften in der Causa Wulff - DER SPIEGEL
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Strafrechtsprofessor Klaus Bernsmann kritisiert die Untätigkeit der Staatsanwaltschaften in der Causa Wulff

Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?

SPIEGEL: Herr Professor Bernsmann, die Staatsanwaltschaften Hannover und Stuttgart haben abgelehnt, gegen Bundespräsident Christian Wulff wegen Vorteilsannahme zu ermitteln. Können Sie das nachvollziehen?

Bernsmann: Nein, rein strafrechtlich liegt ein solcher Anfangsverdacht auf der Hand. Wenn es hier um einen Bürgermeister oder einen Landrat ginge, hätte ein Staatsanwalt kaum ein Problem, einen Korruptionsverdacht anzunehmen. Und als Strafverteidiger hätte man es dann schwer. Der Grund für die ungewöhnliche Zurückhaltung der Staatsanwaltschaften scheint eine Art feudalistischer Respekt vor dem Bundespräsidentenamt zu sein.

SPIEGEL: Wulff sagt, alles, was er gemacht habe, sei legal gewesen.

Bernsmann: Natürlich ist es prinzipiell legal, jemanden in ein Urlaubsdomizil einzuladen, ihm einen günstigen Kredit zu geben. Bei einem Amtsträger, mit dem man dienstlich zu tun hat, kann daraus leicht eine Straftat werden. Ich als Universitätsprofessor dürfte mich von einem befreundeten Unternehmerpaar prinzipiell auch zum Essen einladen lassen; habe ich aber deren Sohn im Examen zu prüfen, würde ich das nicht annehmen. Es braucht auch gar keine besondere Gegenleistung des Amtsträgers - schon das sogenannte Anfüttern, das heißt, dass jemand sich dessen Wohlwollen erkauft, reicht prinzipiell aus.

SPIEGEL: Aber handelt es sich bei vielen Dingen nicht um Bagatellen?

Bernsmann: Die Bagatellgrenze für sozial angemessene Geschenke liegt bei etwa 25 Euro. Sich auf Urlaube ein laden zu lassen, ein kostenloses Up grade zu bekommen, sind aber geradezu Klassiker der Vorteilsannahme. Eine solche Zuwendung an einen Ministerpräsidenten ist nie sozial angemessen, er darf solche Dinge nicht annehmen.

SPIEGEL: Wie ist es beim Hauskredit?

Bernsmann: Genauso - wenn Wulff da Konditionen bekam, die ein anderer so nie bekommen hätte. Abschließend kann man das im Zuge eines Ermittlungsverfahrens beurteilen - aber von vornherein auf Ermittlungen zu verzichten, ist in einem solchen Fall ungewöhnlich. Bei Wulff ließe sich ja sogar ein Muster erkennen. Er hat offenbar wiederholt dort Vergünstigungen erhalten, wo die andere Seite von seiner Dienstausübung profitieren konnte: von seinem Auftritt bei der Firma Zentis, von einer Mitnahme auf Dienstreisen, einer Subvention oder der Rettung des mit der BW-Bank verbundenen Unternehmens Porsche.

SPIEGEL: Gilt das auch für den Versicherer Talanx, wo Wulff sich für Steuerbefreiung von Lebensversicherungen einsetzte und danach im Haus des Talanx-Aufsichtsratsvorsitzenden seine Flitterwochen verbrachte?

Bernsmann: Da ist man in der Nähe der Bestechlichkeit. Ich wäre froh gewesen, wenn Staatsanwaltschaften bei einigen meiner Mandanten auch so zurückhaltend gewesen wären.