Kanzleramt und BND halten Unterlagen zu Adolf Eichmann zurück
Das Bundesverwaltungsgericht wirft Kanzleramt und Bundesnachrichtendienst (BND) vor, Unterlagen zu Adolf Eichmann, dem Cheflogistiker des Holocaust, zurückzuhalten. Dessen Akte umfasst mehrere tausend Seiten; Teile davon will der dem Kanzleramt unterstellte Dienst nur geschwärzt herausgeben. Nach einem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts ist dies überwiegend "rechtswidrig". Eichmann war 1961 in Israel vor Gericht gestellt und später hingerichtet worden. "Sogar die bereits veröffentlichten Verhörprotokolle hält der BND geheim", kritisiert Anwalt Reiner Geulen, der auf Freigabe der Akten klagt. Erst kürzlich hat der Dienst auf Antrag des SPIEGEL seine Dossiers zu den DDR-Diktatoren Walter Ulbricht und Erich Honecker angeblich vollständig freigegeben. Sie enthielten aber vor allem Unterlagen, die mit den beiden nichts zu tun hatten oder die Auswertung der SED-Zeitung "Neues Deutschland" wiedergaben.