SPIEGEL Verfassungsrichter erzwingen höheres Arbeitslosengeld
Die Bundesregierung will das Arbeitslosen- und Unterhaltsgeld erhöhen, um ein für kommende Woche erwartetes Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu so genannten Einmalzahlungen umzusetzen. Das berichtet das Nachrichten-Magazin DER SPIEGEL unter Berufung auf interne Pläne von Bundesarbeitsminister Walter Riester. Danach werden einmalige Gehaltsbestandteile wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld künftig bei der Berechnung von Arbeitslosen- oder Unterhaltsgeld mitberücksichtigt. Derzeit bleiben solche Zahlungen bei der Leistungsbemessung außen vor, obwohl die Arbeitnehmer dafür Sozialbeiträge entrichten müssen.
Das hatten mehrere Gerichte in der Vergangenheit moniert, mit der Begründung, die notwendige Ausgewogenheit von Beitrag und Leistung sei verletzt. Das Arbeitslosengeld wird sich damit vom nächsten Jahr an im Schnitt um gut sieben Prozent erhöhen, schreibt DER SPIEGEL. Profitieren wird auch, wer in der Vergangenheit gegen die Leistungsbemessung geklagt, beziehungsweise gegen ein Urteil Widerspruch eingelegt hat. Alle anderen Altfälle gehen nach den Riester-Plänen dagegen leer aus. Für die Neuregelung hat Bundesfinanzminister Hans Eichel im Haushalt rund fünf Milliarden Mark vorgesehen.