Finanzaufsicht BaFin prüft Wulffs Rolle im Übernahmekampf VW/Porsche
Ein interner Vermerk könnte für den damaligen Ministerpräsidenten Niedersachsens und VW-Aufsichtsrat Christian Wulff Folgen haben: Die Finanzaufsicht BaFin prüft, ob Wulff gegen das Wertpapierhandelsgesetz verstoßen hat. Möglicherweise hätte der heutige Bundespräsident eine sogenannte Ad-hoc-Meldung herausgeben müssen. Es geht um den Versuch des Sportwagenherstellers Porsche, den VW-Konzern zu übernehmen. In dem Vermerk der Staatskanzlei vom 12. Februar 2008 war Wulff mitgeteilt worden, mittelfristiges Ziel von Porsche sei "der Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages". Dafür benötigte Porsche mindestens 75 Prozent der VW-Aktien. Die Zuffenhausener bestritten seinerzeit eine solche Absicht. Die BaFin prüft nun, ob Wulff seine Erkenntnis aus dem Vermerk hätte öffentlich machen müssen, um eine Irreführung der VW-Aktionäre zu verhindern. Sollte sie einen Verstoß gegen die Adhoc- Pflicht erkennen, könnte sie ein Bußgeld verhängen.