EZB-Rat will Sonderbehandlung bei Zwangsumschuldung
Die Europäische Zentralbank (EZB) baut einer Beteiligung an einer Zwangsumschuldung Griechenlands vor. Sollte die Athener Regierung einen Schuldenschnitt per Gesetz durchsetzen, will die EZB davon ausgenommen bleiben. So hat es der EZB-Rat beschlossen. Es sei schon eine entsprechende Vereinbarung mit der griechischen Regierung getroffen worden, heißt es in EZB-Kreisen. Die griechische Staatsschuld soll über einen Verzicht privater Gläubiger wie Banken und Hedgefonds substantiell verringert werden. Ein Abkommen mit dem internationalen Bankenverband IIF zieht sich aber hin. Offen ist zudem, ob sich genügend Geldgeber an eine Übereinkunft halten würden. Die griechische Regierung hat für alle Fälle einen Gesetzesentwurf vorbereitet, um Gläubiger über sogenannte Collective Action Clauses zum Verzicht zu zwingen – die EZB soll davon nun ausgenommen sein. Die Entscheidung ist im EZB-Rat umstritten, Bundesbankpräsident Jens Weidmann etwa stimmte nicht zu. Denn die Sonderbehandlung könnte Klagen anderer Gläubiger nach sich ziehen. Investoren könnten zudem ähnliche Auseinandersetzungen um weitere Problemländer wie Portugal fürchten und noch misstrauischer werden. Das alles könnte die aktuelle Krise verschärfen.