Hotelverband begrüßt Gerichtsentscheid gegen Buchungsportal HRS
Ein Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf könnte für mehr Wettbewerb im Hotelgewerbe sorgen. Das Gericht hat auf Antrag der Berliner Firma JustBook eine einstweilige Verfügung gegen das Hotelbuchungsportal HRS erlassen. Die Richter erklärten die sogenannte Best-Preis-Garantie, zu der HRS seine Hotelpartner zwingt, für kartellrechtswidrig und damit für nichtig. Um auf HRS zu gelangen, mussten sich die Hotels bisher verpflichten, keinem anderen Online-Portal günstigere Preise anzubieten. "Das hat den Wettbewerb massiv beschränkt", sagt Markus Luthe, Hauptgeschäftsführer beim Hotelverband Deutschland. "Dass diese Praxis nun ausgerechnet dem Marktführer verboten wurde, wird vielen kleineren Unternehmen Auftrieb geben." Wird die Entscheidung rechtskräftig, könnten die Hotels künftig selbst auswählen, welchem Internetportal sie wann welche Schnäppchen anbieten. HRS argumentiert zwar, der Beschluss beziehe sich lediglich auf den Rechtsstreit mit JustBook, somit könne man gegenüber anderen Portalen weiterhin die Best-Preis-Garantie verlangen. "Das ist mitnichten so", argumentiert der Verbandsmanager. "Es wird kein Zurück zum alten System geben."