Verteidigungsministerium stuft bereits veröffentlichtes Schlüsseldokument zur SPIEGEL-Affäre erneut als geheim ein
Der 2009 gefasste Beschluss der Bundes regierung, umfangreich Geheimakten der alten Bundesrepublik freizugeben, stößt in der Praxis auf Widerstand. So hat das Verteidigungsministerium ein bereits deklassifiziertes Schlüsseldokument zur SPIEGEL-Affäre nun erneut als "Verschlusssache – Nur für den Dienstgebrauch" eingestuft. Damit ist das 50 Jahre alte Papier nicht mehr zugänglich. Jeder könnte sich strafbar machen, der aus bislang unbekannten Passagen zitiert. Es handelt sich um das Gutachten des Oberregierungsrats Heinrich Wunder aus der Rechtsabteilung des Verteidigungsministeriums, dem damals der CSU-Politiker Franz Josef Strauß vorstand. Wunder warf darin dem SPIEGEL vor, mit der Titelgeschichte "Bedingt abwehrbereit" (Heft 41/1962) einen "außergewöhnlich schwerwiegenden Einbruch in den Geheimbereich der Bundeswehr" begangen zu haben. Diese Rechtsansicht führte wenig später zur Verhaftung von SPIEGEL-Gründer Rudolf Augstein und der wochenlangen Besetzung der Redaktions räume durch Beamte des Bundeskriminalamtes. Auf Antrag des SPIEGEL hatte das Ministerium das Dokument erst kürzlich freigegeben (SPIEGEL 12/2012). Dagegen hat nun der amtierende Gutachter in Landesverratsverfahren – einer der Nachfolger Wunders – protestiert. Der Inhalt des Wunder-Gutachtens sei "weiterhin schützenswert", die Offenlegung möglicherweise "Geheimnisverrat". Das Ministerium hat sich diesem Votum gefügt. Auf SPIEGEL ONLINE ist das Dokument einsehbar.