Neue Ermittlungen gegen Wiesenhof
Die Generalstaatsanwaltschaft in Celle hat sich in ein Tierschutzverfahren gegen den Geflügelkonzern Wiesenhof eingeschaltet und neue Ermittlungen gefordert. In Niedersachsen, der Heimat der Massentierhaltung, gilt eine solche Anweisung als un gewöhnlich. Konkret geht es um die Zustände auf einer für die Wiesenhof-Gruppe produzierenden Hühnerfarm im Jahr 2009. Damals machte die Tierschutzorganisation Peta Aufnahmen von einem für den Konzern tätigen Arbeiter, der Tiere trat, herumschleuderte und ihnen ohne Betäubung das Genick brach. Auch seine Notdurft soll einer der Mitarbeiter im Stall verrichtet haben. Die mit dem Fall befasste Staatsanwaltschaft in Verden stellte die Ermittlungen ein. Grund: Die Bildaufnahmen seien nicht verwertbar, da sie "rechtswidrig hergestellt" seien und Persönlichkeitsrechte ver letzten. Nach einer Beschwerde von Peta konnte dieser Argumentation nun offenbar auch die Generalstaatsanwaltschaft nicht folgen. Wiesenhof hatte die Vorwürfe 2010 zurückgewiesen. Für eine aktuelle Stellungnahme war die Firma nicht zu erreichen.