Bonner Staatsanwaltschaft will Kohl-Ermittlungen gegen Geldbuße einstellen - DER SPIEGEL
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Bonner Staatsanwaltschaft will Kohl-Ermittlungen gegen Geldbuße einstellen

Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?

Ein halbes Jahr nach Beginn ihrer Ermittlungen gegen Altbundeskanzler Helmut Kohl sieht die Bonner Staatsanwaltschaft den CDU-Politiker der Untreue in Millionenhöhe überführt, will das Verfahren aber dennoch gegen Auflagen einstellen. Kohl hat bereits seine Zustimmung für eine Geldbuße in der Größenordnung von 200000 Mark signalisiert. Das berichtet das Nachrichten-Magazin DER SPIEGEL in der neuen Ausgabe.

Dem SPIEGEL zufolge sehen es die Ermittler inzwischen als erwiesen an, dass Kohl auf zwei Wegen "gegen die originäre Pflicht eines Parteivorsitzenden" verstoßen habe, "das Vermögen seiner Partei zu betreuen". Zum einen habe er "ohne Einschaltung oder Zustimmung" der CDU-Gremien eigenmächtig über große Beträge aus den schwarzen Kassen verfügt, die es während seiner Amtszeit neben den offiziellen Konten der Partei gab.

Zum anderen drohten der Partei Sanktionen in Millionenhöhe, weil Kohl weiterhin die Namen seiner angeblichen Spender verschweige, die ihm zwischen 1993 und 1998 2,17 Millionen Mark in bar zukommen ließen, argumentiert die Staatsanwaltschaft laut SPIEGEL.

Die Staatsanwaltschaft, so das Blatt, sei aber davon überzeugt, das Verfahren nur nach Paragraf 153a Strafprozessordnung ("Einstellung nach Erfüllung von Auflagen") beenden zu können, weil Kohl den Schaden mit seiner Geldsammelaktion bereits wieder gut gemacht habe, bei der rund acht Millionen Mark zusammengekommen waren. Dies gelte als "tätige Reue". Maßgeblich seien die 700000 Mark, die der Altkanzler aus seinem eigenen Vermögen an die Partei gezahlt habe. (DER SPIEGEL 30/00, Seite 42)