Sextäter konnte zwei Jungen missbrauchen, weil Behörden bei Gen-Analyse zögerten
Mindestens zwei Kinder sind in Norddeutschland Opfer eines Sexualverbrechers geworden, weil Behörden einen Antrag auf eine DNA-Analyse für einen genetischen Fingerabdruck zögerlich bearbeiteten. Wie das Nachrichten-Magazin DER SPIEGEL in der neuen Ausgabe berichtet, hatte die zuständige Bremer Kripo-Abteilung am 13. Juli 1999 die Staatsanwaltschaft aufgefordert, bei Karl-Heinz D. einen Speicheltest vornehmen zu lassen. Doch der unterblieb. Der Test hätte ergeben, dass der wegen Vergewaltigung vorbestrafte D. am 18. Mai 1998 in Wilhelmshaven ein elfjähriges Mädchen vergewaltigt hatte.
So aber schlug D. in diesem Jahr nach eigenen Aussagen noch mindestens zweimal zu. In Buxtehude verging er sich an einem 13-jährigen Jungen. Am 3. Juni entführte und missbrauchte er einen 11-jährigen Jungen in Hamburg. D. wurde nur durch Zufall gefasst. Sein Wagen, in dem er den Jungen gefangen hielt, fiel zwei Streifenpolizisten bei einer Kontrolle in Bad Gandersheim auf. (DER SPIEGEL 30/00, Seite 48)