Bessere Zeiten für Steuerhinterzieher
Hoffnung für Steuerhinterzieher: Wer den Fahndern bei der Durchsuchung einer Bank aufgefallen ist, hat gute Chancen, straffrei auszugehen. Wie das Nachrichten-Magazin DER SPIEGEL meldet, hat der Bundesfinanzhof festgestellt, dass "Ermittlungen ins Blaue hinein, Rasterfahndungen, Ausforschungsdurchsuchungen oder ähnliche Ermittlungsmaßnahmen" unzulässig sind. Als Folge des Urteils (Aktenzeichen VII B 28/99) dürfen Steuerfahnder Unterlagen, die sie bei einer Bankdurchsuchung be-schlagnahmt haben, nur unter bestimmten Voraussetzungen gegen einen Kunden verwenden. So müssen sie vor allem einen konkreten Anhaltspunkt für ein Vergehen haben. Der Bundesfinanzhof gab damit in letzter Instanz dem Steuerberater Jürgen Julius Recht, der das Urteil für eine Mandantin erstritten hat. Die Kundin der Sparkasse Lüneburg hatte Wertpapiere im Wert von 36000 Mark in das Sammeldepot der Bank eingeliefert. Als die Fahnder im Januar 1998 die Bank durchsuchten, kannten sie noch nicht einmal den Namen der Kundin. (DER SPIEGEL 34/00, Trends)