Neue Erkenntnisse zu Ludwig-Holger Pfahls und Dieter Holzer
Der mit Haftbefehl gesuchte ehemalige Staatssekretär und Verfassungsschutzpräsident Ludwig-Holger Pfahls ist während seiner Flucht offenbar bewaffnet. Einem Bericht des Nachrichten-Magazins DER SPIEGEL zufolge hat das Zollkriminalamt in Köln an die Dienststellen den zentralen Hinweis gesandt, der Gesuchte sei "vermutlich bewaffnet" und die Beamten von Polizei und Zoll sollten ihre "Eigensicherung beachten". Nach Erkenntnissen der Ermittler führte die Flucht von Pfahls offenbar nach Europa. So soll Pfahls mit der Fluggesellschaft Virgin Atlantic von Hongkong nach London geflogen sein. Auf der Passagierliste war er als "Mr. Falls" registriert. Die Zielfahnder folgen zudem Hinweisen, dass Pfahls vier Monate nach Beginn seiner Flucht in Zürich war. Bei der Bank Von Ernst in Zürich stießen sie auf ein Pfahls-Konto, das am 9. November 1999 geschlossen wurde.
Die Ermittlungen der Genfer Justiz in der Leuna-Affäre erhärten unterdessen den Verdacht, dass die Liechtensteiner Firma Delta International Establishment des deutschen Geschäftsmanns Dieter Holzer als Geldwaschanlage gedient haben könnte. Dies geht aus einem Schreiben des Genfer Untersuchungsrichters Paul Perraudin an die Augsburger Staatsanwaltschaft vom 27. Januar 2000 hervor, das dem SPIEGEL vorliegt. Anfang 1993 hatte Holzer über seine Firma insgesamt rund 161 Millionen Francs Honorar für Beratertätigkeit bei der Privatisierung der Raffinerie Leuna von dem französischen Mineralölkonzern Elf Aquitaine erhalten. "Die Ermittlungen haben den Verdacht ergeben", zitiert das Nachrichtenmagazin Perraudin, dass die Delta International "im Zentrum eines Systems zur Weiterverteilung kriminell erworbener Gelder stehen könnte." Die Firma habe über ein Netz von Konten, insbesondere in der Schweiz und Luxemburg, "in den vergangenen Jahren mehr als 200 Millionen Schweizer Franken bewegt."
In dem Schreiben fordert Perraudin die Augsburger Staatsanwälte auch auf, polizeiliche Vorermittlungen gegen Holzer aufzunehmen. Diese sollten "sein Strafregister sowie eine Beschreibung seiner finanziellen als auch beruflichen Aktivitäten beinhalten", zitiert der SPIEGEL weiter. Zugleich legt es das Misstrauen des Genfer Untersuchungsrichters gegenüber der deutschen Justiz offen. Perraudin verweigerte den Ausburger Ermittlern die Herausgabe der Schweizer Vernehmungsprotokolle zur Leuna-Affäre: "Um jegliches Risiko von Durchstechereien zu vermeiden - was die Personen angeht, die Zugang zu dem Rechtshilfeverfahren in Deutschland haben - ist es mir übrigens nicht möglich, im einzelnen die im Schweizer Verfahren inkriminierten Geldflüsse zu beschreiben." (DER SPIEGEL 39/00, Seite 26)