Neue Ungereimtheiten bei Roland Koch
Das hessische Wahlprüfungsgericht, das diese Woche in Wiesbaden tagt, ist nach einem Bericht des Nachrichten-Magazins DER SPIEGEL neuen Ungereimtheiten bei der Finanzierung des Wahlkampfs von Roland Koch auf der Spur. Der hessische CDU-Landesvorsitzende und spätere Ministerpräsident hatte am 23. Februar 1999 einen Kreditvertrag mit der Commerzbank-Filiale Wiesbaden/Rheinstraße über 2,5 Millionen Mark zur "Vorfinanzierung von Wahlkampfkosten" - so der Kreditzweck laut Vertrag - abgeschlossen. Da lag die Wahl jedoch bereits zwei Wochen zurück.
Das Gericht, das sich aus zwei Berufsrichtern und drei Landtagsabgeordneten zusammensetzt, geht dem Verdacht nach, die Wahl sei wegen der "sittenwidrigen" Schwarzgeld-Finanzierung ungültig. Nach CDU-Angaben sind zwar rund 1,4 Millionen Mark aus dem geheimen Schweizer Geldvorrat in die Kampagne eingeflossen. Koch sagt aber, er habe davon "keine Ahnung" gehabt und sei von den Verschwörern um den langjährigen Schatzmeister Casimir Prinz Wittgenstein "hintergangen" worden. Als Beleg, dass er seinen Wahlkampf sauber finanzieren wollte, nennt Koch den "Kreditrahmen bei der Commerzbank".
Weil das Wahlprüfungsgericht bislang keinerlei Akten aus dem Ermittlungsverfahren gegen Wittgenstein und andere erhalten hat, wollen die Richter jetzt prüfen, ob die Blockade durch die Regierung den Tatbestand der "Beweisvereitelung" erfüllt. In diesem Fall könnten die Richter die Indizien, die schon jetzt die CDU belasten, als wahr unterstellen und die Wahl für ungültig erklären. Nächste Instanz wäre der so genannte Staatsgerichtshof, das Verfassungsgericht des Landes. (DER SPIEGEL 39/00, Panorama Deutschland)