Deutsche Grundgesetzänderung für den Internationalen Strafgerichtshof - DER SPIEGEL
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Deutsche Grundgesetzänderung für den Internationalen Strafgerichtshof

Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?

Für den Beitritt Deutschlands zum künftigen Internationalen Strafgerichtshof haben sich die Rechtspolitiker der Bundestagsfraktionen laut einer Meldung des Nachrichten-Magazins DER SPIEGEL nun auf eine Grundgesetzänderung geeinigt. Dies ist für die Ratifizierung des Strafgerichtshof-Statuts notwendig. Bisher darf laut Verfassung kein Deutscher an einen ausländischen Staat ausgeliefert werden. Das Strafgerichtshof-Abkommen verpflichtet die Mitgliedstaaten aber, eigene Staatsbürger, die vom Gerichtshof belangt werden, auf Verlangen an diesen zu überstellen.

Die jetzt gefundene Formulierung für das Grundgesetz macht die Auslieferung deutscher Staatsangehöriger an einen Mitgliedstaat der EU oder an einen Internationalen Gerichsthof möglich, „soweit rechtsstaatliche Grundsätze gewahrt sind“. Nach Ansicht von Völkerrechtlern kommt der Ratifizierung des Statuts durch Deutschland international eine Signalwirkung zu. Das Statut tritt erst in Kraft, wenn 60 Länder es ratifiziert haben. 114 Regierungen haben das Statut bereits unterschrieben, aber erst 21 Parlamente haben es ratifiziert, darunter Frankreich, Italien und Kanada. (DER SPIEGEL 41/00, Panorama Deutschland)