Vertrauliche Regierungsakten in die Adenauer-Stiftung geschafft
Der ehemalige Chef des Bundeskanzleramtes, Friedrich Bohl (CDU), hat entgegen bisheriger Behauptungen nach der verlorenen Bundestagswahl 1998 nicht nur persönliche, sondern auch dienstliche Akten aus seinem Büro abtransportieren lassen. Zu diesem Ergebnis ist der Sonderermittler der Bundesregierung, Burkhard Hirsch, gekommen, berichtet das Nachrichten-Magazin DER SPIEGEL in der neuen Ausgabe.
Laut SPIEGEL stieß Hirsch bei einer Durchsicht von 90 Ordnern Bohls, die dieser als "persönlich" reklamiert hatte, reihenweise auf Unterlagen, die als dienstlich und teilweise auch vertraulich einzustufen sind. Die Akten hatte Bohl im Herbst 1998 ins Archiv der CDU-nahen Konrad-Adenauer-Stiftung nach St. Augustin bei Bonn transportieren lassen. Sie wurden inzwischen von Hirsch und seiner Ermittlungsgruppe grob gesichtet. 27 der 90 Ordner tragen die Aufschrift "CHBK" - die Abkürzung für "Chef Bundeskanzleramt". In ihnen finden sich unter anderem Schreiben der ehemaligen Verteidigungsstaatssekretärin Agnes Hürland-Büning "wg. Fa. TED (elf aqui-taine/Thyssen)", der früheren CDU-Schatzmeisterin Brigitte Baumeister ("Fuchs-Panzer für China") oder des einstigen Generalbevollmächtigten der CDU-Schatzmeisterei, Uwe Lüthje ("an Commerzbank wg. weiterer Finanzplanung und Finanzabwicklung vor dem Hintergrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Parteienfinanzierung").
Die Akten enthalten auch eine geheime Unterlage über die Sitzung des Bundessicherheitsrates vom 27. Februar 1991, bei welcher der mit Schmiergeld beförderte Export von "Fuchs"-Panzern nach Saudi-Arabien beschlossen wurde. Daneben ist in ihnen den Ermittlungen von Hirsch zufolge eine Ausarbeitung des Kanzleramtes über den "aktuellen Stand der deutsch-französischen Kooperation in der Raumfahrpolitik" abgeheftet, die in Kopie an die damalige CDU-Schatzmeisterin Baumeister ging.
Auf Anforderung des Kanzleramtes hat Bohl laut SPIEGEL mittlerweile Unterlagen im Umfang von zwei Aktenordnern teils im Original, teils in Kopie herausgegeben. Derzeit prüft das Kanzleramt, ob um die restlichen 25 Ordner notfalls gerichtlich gestritten werden muss. Bohl hatte bislang stets beteuert, nur Wahlkreisunterlagen, CDU-interne Papiere und sein persönliches Archiv aus dem Kanzleramt mitgenommen zu haben. Bohls Anwalt sagte dem SPIEGEL, sein Mandant habe sich "sicherlich nicht strafbar gemacht". Die dienstlichen Vorgänge habe "wohl eine Sekretärin falsch abgeheftet". (DER SPIEGEL 43/00, Seite 26)