Neuer Ärger im alten Streit um Axel Cäsar Springers Erbe
Im langjährigen Streit um das Erbe des verstorbenen Verlegers Axel Cäsar Springer sorgt ein Gerichtsentscheid für neuen Ärger. Nach einem Beschluss des Berliner Amtsgerichts Schöneberg vom 9. Mai wurde die Testamentsvollstreckung für Springers Erbe nie beendet. Eine Beendigung sei weder "aktenkundig noch belegt", heißt es in dem Schreiben, das dem Hamburger Nachrichten-Magazin DER SPIEGEL vorliegt. Das Gericht fordert deshalb den inzwischen 84-jährigen früheren Springer-Chef Peter Tamm auf, binnen zwei Monaten zu erklären, ob er als Ersatz-Testamentsvollstrecker zur Verfügung stehe.
Springers Enkel Axel Sven Springer hatte sich sieben Jahre lang mit seiner Stief-Großmutter Friede Springer um die Verteilung des Vermögens gestritten. 2009 verlor er endgültig vor Gericht. Der Beschluss wirft nun erneut die Frage auf, welcher letzte Wille des Verlegers überhaupt gültig ist.
1995 hatten Springers Erben mit den amtierenden Testamentsvollstreckern vertraglich vereinbart, die Vollstreckung zu beenden. Doch für das Amtsgericht zählt nun offenbar allein Springers letzter formgültiger Wille: Zwei Jahre vor seinem Tod hatte der Verleger in seinem Testament festgelegt, dass die Vollstreckung 30 Jahre betrage und Peter Tamm als Ersatz-Testamentvollstrecker benannt.
Anlass für das aktuelle Verfahren ist der Verkauf eines Parkplatzes aus Springers Nachlass, den das Grundbuchamt mit der Begründung verweigerte, die Testamentsvollstreckung laufe über 30 Jahre, also bis 2015. Friede Springer hat nach SPIEGEL-Informationen gegen den Beschluss Beschwerde beim Amtsgericht Schöneberg eingelegt.