Finanzberater pfuschen bei Gesprächen mit Verbrauchern
Anlage-, Versicherungs- und sonstige Finanzberater kommen nur sehr unzureichend ihrer Verpflichtung nach, die Beratungsgespräche mit Kunden umfassend zu dokumentieren. Dies geht aus einer Studie des Berliner ITA-Instituts für Transparenz hervor, die dem Bundesjustiz- und Verbraucherministerium vorliegt. Vor allem Versicherungsmakler und -vertreter schnitten schlecht ab. Der Gesetzgeber hatte in den vergangenen Jahren die Finanz- und Versicherungsbranche verpflichtet, Beratungsgespräche zu protokollieren. So soll die Position des Verbrauchers im Schadensfall gestärkt werden, er soll auch Chancen und Risiken eines Vertrages klarer erkennen können. Nun belegt die Studie, "dass Dokumentationen häufig nicht erstellt und übergeben werden" und dass darüber hinaus "ein erheblicher Teil der Dokumentationen Mängel aufweist". So seien "wesentliche Inhalte des Gesprächs, zum Beispiel die Empfehlung eines Produkts und deren Begründung" von den Beratern in vielen Fällen gar nicht dokumentiert worden. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht solle daher als zentrale Aufsichts- und Beschwerdestelle etabliert werden, heißt es in der Studie.