Gewerkschaft NGG will Burger King verklagen
Im Streit zwischen Burger King und der Gewerkschaft Nahrung, Genuss, Gaststätten (NGG) sollen jetzt Gerichte urteilen. Die Gewerkschaft will die Burger-Kette sowohl wegen Verstoßes gegen das Betriebsverfassungsgesetz als auch im Auftrag ihrer Mitglieder wegen arbeitsrechtlicher Verstöße verklagen. Hintergrund ist der Verkauf der Burger King GmbH an die beiden Unternehmer Ergün Yildiz aus Stade sowie den Russen Alexander Kobolov. Burger King betrieb bis Mai dieses Jahres noch 91 seiner knapp 700 Filialen selbst, der Rest war an Franchise-Nehmer verpachtet, die für die Nutzung der Marke Lizenzgebühren zahlen. Inzwischen hat Burger King auch diese 91 Filialen abgestoßen – an Kobolov und Yildiz, der bis dahin Franchise-Nehmer von lediglich zwei Filialen war. Kobolov hat viele Burger-King-Restaurants in Russland aufgebaut. Seit der Übernahme, klagen Mitarbeiter, würden tarifliche Nacht- und Mehrarbeitszuschläge nicht mehr bezahlt. Das Urlaubsgeld sei nicht ausgezahlt und Löhne zu spät überwiesen worden. Zudem werde Betriebsrats arbeit behindert, insgesamt habe das neue Unternehmen in den vergangenen Wochen 15 Kündigungsverfahren gegen Betriebsräte eingeleitet. Burger King ist Mitglied im Bundesverband der Systemgastronomie und damit an Tarifverträge gebunden. Yildiz kann wegen vertraglicher Verpflichtungen nicht aus dem Verband austreten, spekuliert aber möglicherweise, durch seine Wildwestmethoden ausgeschlossen zu werden. Er war für eine Stellungnahme nicht zu erreichen.