Haasenburg-Affäre weitet sich aus
Die Affäre um die brandenburgische Haasenburg GmbH, in deren Erziehungsheimen Jugendliche über Jahre schwer misshandelt worden sein sollen, weitet sich aus. Zwar bestreiten die Betreiber jedwede Unregelmäßigkeit, doch nun legen bislang unveröffentlichte Akten nahe, dass Christian Bernzen, der Anwalt des Unternehmens, nicht nur die Interessen des Heims vertreten hat. Er sollte sich zugleich auch für die Jugendlichen gegen das Heim einsetzen.
Seine Kanzlei "Bernzen Sonntag" vertritt die Haasenburg GmbH nicht nur vor Gericht, sondern handelte auch die Tagessätze für die geschlossene Unterbringung schwer erziehbarer Jugendlicher mit den zuständigen Ämtern aus. Darüber hinaus fungierte Bernzen bis Dezember 2012 als Vorsitzender einer Kontrollkommission, die Beschwerden der Heimbewohner prüfen und sicherstellen soll, dass ihnen in den Einrichtungen der Haasenburg GmbH kein Unrecht geschieht.
"Diese ehrenamtliche Tätigkeit", so Bernzen, habe er "stets von seiner anwaltlichen Sachbearbeitung getrennt ausgeübt". Das ist im Fall des ehemaligen Heimkinds Michel W. nachweislich falsch. Der heute 16-Jährige hatte sich im Mai 2012 an die Kontrollkommission gewandt und sich - unter anderem – über einen gewalttätigen Übergriff des Personals beschwert. Wenige Tage später teilte ihm Bernzen in seiner Eigenschaft als Kommissionsvorsitzender mit, man werde sich seiner Sache annehmen. Ein halbes Jahr später schreibt Bernzen, diesmal in seiner Rolle als Haasenburg-Anwalt, an das Brandenburgische Oberlandesgericht. Betreff: "Familiensache des minderjährigen Michel W.". Bernzen zeigt an, dass er als "ausschließlicher Sachbearbeiter" seiner Kanzlei "die Haasenburg GmbH" in diesem Fall vertrete.
Mit den Dokumenten dieser Interessenkollision konfrontiert, sagte der Jurist, der auch als Schatzmeister der SPD-Landesorganisation Hamburg fungiert: "Rückblickend ist es sicher ein Fehler gewesen, den Vorsitz der Kontrollkommission zu übernehmen, aber es war schwer, geeignete Leute zu finden."
Michel W.s Beschwerden wurden von der Kontrollkommission als unbegründet zurückgewiesen.