Koalition einigt sich auf Neuregelung bei doppelter Staatsangehörigkeit
Bei der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts gibt es erste Überlegungen, wie eine Neuregelung aussehen könnte. Union und SPD haben sich darauf geeinigt, dass sich in Deutschland geborene und aufgewachsene Kinder ausländischer Eltern künftig nicht mehr zwischen der deutschen und ihrer anderen Staatsangehörigkeit entscheiden müssen, wenn sie volljährig werden. Als problematisch erweist sich jedoch die Frage, wie Betroffene nachweisen sollen, dass sie in Deutschland aufgewachsen sind. "Wir werden sicherstellen, dass es eine in der Praxis handhabbare Lösung gibt", sagt der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesinnenministerium Günter Krings (CDU). "Dies gilt natürlich auch für das Kriterium des Aufwachsens in Deutschland." Krings schwebt als unbürokratischer Nachweis zum Beispiel ein deutscher Schulabschluss vor. Als kaum praktikabel gilt dagegen die Idee, dass die Kinder ausländischer Eltern mit Hilfe des Melderegisters lückenlos belegen müssen, dass sie in Deutschland gelebt haben.