Mord künftig ohne Lebenslang
Ein Mord soll in Deutschland künftig nicht mehr automatisch mit einer lebenslangen Freiheitsstrafe geahndet werden. Darauf hat sich eine Expertenkommission geeinigt, die Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) zur Reform der Tötungsdelikte einberufen hat. Es müsse der Justiz im Einzelfall möglich sein, mildere Sanktionen zu verhängen, schreibt das Gremium in seinem 282-seitigen Abschlussbericht. Außerdem empfiehlt die 16-köpfige Runde aus Wissenschaftlern, Richtern und Staatsanwälten, den Begriff "Mörder" aus dem Strafrecht zu streichen. Auch vom "Totschläger" sollte nicht mehr die Rede sein. Damit würden endlich die letzten Spuren der "Tätertypenlehre" der Nazizeit aus dem Strafgesetzbuch getilgt, argumentieren die Juristen. Die Kommission wandte sich allerdings gegen die Überlegung, umstrittene Mordmerkmale wie "Heimtücke" und "niedrige Beweggründe" ganz aus dem Gesetz zu streichen. Sie schlägt vielmehr vor, den Katalog zu erweitern und künftig zum Beispiel auch Tötungen "aus rassistischen Beweggründen" als Mord zu ahnden.