Parteien müssen künftig verschärft Rechenschaft über Finanzen ablegen
Parteien, die sich weigern, Rechenschaft über ihre Finanzen abzulegen, soll künftig der "Verlust der Rechtsstellung als Partei" drohen. Das sieht eine Novelle des Parteiengesetzes vor, die die Große Koalition noch vor Weihnachten durch den Bundestag bringen will. Die Neuregelung soll bereits im Januar in Kraft treten. Hintergrund ist die Weigerung zahlreicher kleiner Parteien, entsprechende Rechenschaftsberichte beim Bundestagspräsidenten einzureichen. Die Gesetzesnovelle sieht außerdem vor, dubiose Geschäftspraktiken wie den Goldhandel der rechtspopulististen AfD zu unterbinden. Gleichzeitig sollen bei der Veröffentlichungspflicht von Zuwendungen über 10.000 Euro auch die Mitgliedsbeiträge berücksichtigt werden, die bisher anonym verbucht werden konnten.
Zentrale Kritikpunkte von Korruptionswächtern des Europarats werden bei der Änderung allerdings erneut nicht berücksichtigt: Spenden müssen weiterhin erst ab 50.000 Euro sofort veröffentlicht werden. Auch die umstrittene Sponsoringpraxis, etwa bei Parteitagen, wird nicht angetastet. Derartige Zuwendungen können im Rechenschaftsbericht nach wie vor kaschiert werden - etwa unter dem Titel "sonstige Einnahmen".