Staatsbetrieb begünstigt Fluglotsen
Die staatliche Deutsche Flugsicherung (DFS) übernimmt für ihre Fluglotsen rückwirkend die Versteuerung von Kur-Urlauben seit 2009 in Höhe von insgesamt rund fünf Millionen Euro. Das meldet das Hamburger Nachrichten-Magazin DER SPIEGEL in seiner neusten Ausgabe. Die Luftraumüberwacher, die mit Gehältern von in der Spitze bis zu 180000 Euro pro Jahr zu den Besserverdienern im Lande gehören, dürfen auf Kosten der Firma alle drei bis fünf Jahre eine knapp vierwöchige Erholungsreise antreten. Das ist in einem Tarifvertrag geregelt. Der Bundesfinanzhof entschied bereits im März 2010, dass derartige Kuren nur dann nicht als geldwerter Vorteil zu versteuern sind, wenn sie medizinischen Charakter aufweisen und die Teilnehmer zeitlich stark eingebunden sind. Da dies bei den DFS-Kururlauben bislang nicht der Fall ist, teilte das zuständige Finanzamt in Langen der Firma auf Anfrage im September 2013 mit, dass alle Reisen ab 2009 von den Teilnehmern zu versteuern seien. Den dafür angefallenen Betrag übernimmt für die Mitarbeiter nun die DFS. Außerdem will sie die Kur-Urlaube künftig so gestalten, dass sie ab 2015 nicht mehr der Steuerpflicht unterliegen.